Umfang des Impressums
Liegt nach diesen Bestimmungen ein Dienst der Informationsgesellschaft vor,
muss der Websitebetreiber nach § 5 ECG den Nutzern ständig zumindest folgende
Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung stellen:
1. seinen Namen oder seine Firma;
2. die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;
3. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und
unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich
seiner elektronischen Postadresse;
4. sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht;
5. soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt,
die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;
6. bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen
Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder
eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung
und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie
einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen
Vorschriften und den Zugang zu diesen;
7. sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Siehe auch: http://www.internet4jurists.at/e-commerce/impressum1a.htm.
Beispiel: http://www.wlw.at/ueber_wlw/html/AT/de/impressum.html
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